Ordnung muss sein...

Der Vorstand des TSV Donndorf-Eckersdorf und der Vereinsausschuss haben sich in gemeinsamer Beschlussfassung die nachfolgende Geschäftsordnung gegeben.

§1 - Begriffsbestimmungen
  1. Der Vorstand besteht entsprechend § 6 der Satzung aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer.

    Die Befugnisse des Vorstands und der Vorstandsmitglieder ergeben sich aus der Satzung.

  2. Der Fußball-Vereinsausschuss als Teil des Vereinsausschusses besteht aus den Vorstandsmitgliedern, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem Organisationsleiter, den Spielleitern der ersten Mannschaft, der zweiten Mannschaft und der alten Herren, dem Jugendleiter, dem Schülerleiter, dem Pressesprecher und einem Vertreter des Fördervereins.

    Die Aufgaben des Fußball-Vereinsausschusses bestehen in der ständigen Mitwirkung und Unterstützung des Vorstandes bei der Führung der Geschäfte durch den Vorstand, soweit Angelegenheiten der Fu ßballabteilungen betroffen sind.

  3. Der Vereinsausschuss (des gesamten Vereins) besteht entsprechend der Satzung aus den Vorstandsmitgliedern und den Beiräten. Beiräte im Sinne der Satzung sind die Mitglieder des Fußball-Vereinsausschusses sowie zusätzlich die Leiter aller weiteren Abteilungen (derzeit Turnen/Damengymnastik, Volleyball, Tischtennis, Tennis und Marathon/Triathlon) und ein Mitglied des Fördervereins.

    Die Aufgaben des Vereinsausschusses bestehen in der ständigen Mitwirkung und Unterstützung des Vorstandes bei der Führung der Geschäfte durch den Vorstand. Im übrigen bestimmen sich die Rechte und Pflichten des Vereinsausschusses nach § 7 der Satzung und den dort in Bezug genommenen Satzungsvorschriften.

§2 - Sitzungen
  1. Der Vorstand hat keine festen Sitzungstermine. Eine Vorstandssitzung kann entsprechend der Satzung von jedem Vorstandsmitglied einberufen werden.

  2. Der Fußball-Vereinsausschuss tritt regelmäßig jeweils am 1. Dienstag der Monate März, Mai, Juli, September und November eines jeden Jahres um 20:00 Uhr zusammen. Fällt der 1. Dienstag auf einen Feiertag, verschiebt sich die betroffene Sitzung auf den 2. Dienstag des betroffenen Monats.

    Die Sitzungen finden in den Monaten März, Juli und November jeweils in der Gaststätte Stamm statt, in den Monaten Mai und September im Hotel Fantaisie (jeweils Donndorf).

  3. a) Der Vereinsausschuss tritt entsprechend der Satzung zweimal jährlich zusammen, und zwar am 1. Dienstag im Mai um 20:00 Uhr im Hotel Fantaisie sowie am 1. Dienstag im November um 20:00 Uhr in der Gaststätte Stamm (jeweils Donndorf). Fällt der 1. Dienstag auf einen Feiertag, so verschiebt sich die betroffene Sitzung auf den 2. Dienstag des betroffenen Monats.

    b) Daneben tritt der Vereinsausschuss entsprechend der Satzung zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, wenn der erste Vorsitzende eine solche einberuft oder ein Drittel seiner Mitglieder dies beantragt. Bei Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Vereinsausschusses sind die Tagesordnungspunkte vorab bekannt zu geben.

  4. Ist ein Mitglied des Vereinsausschusses an der Teilnahme an einer Sitzung verhindert, so soll es seinen Stellvertreter zu der Sitzung schicken. Über Ort und Zeit der Sitzung hat das verhinderte Mitglied seinen Stellvertreter selbst zu informieren.
  5. Der Vereinsausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit.

    Dies gilt analog für den Fußball-Vereinsausschuss, der jedoch ausschließlich über solche Angelegenheiten beschließen darf, die nur die Fußballabteilungen betreffen.

    Zu den regelmäßig stattfindenden Sitzungen sind Tagesordnungspunkte vorab nicht bekannt zu geben. Diese Sitzungen dienen in erster Linie der Information des Vorstandes und der Abteilungen sowie erforderlichenfalls einer raschen Beschlussfassung.

  6. Vorstandssitzungen werden vom ersten Vorsitzenden geleitet. Die Sitzungen des Vereinsausschusses werden ebenfalls vom ersten Vorsitzenden, im Falle dessen Verhinderung vom zweiten oder dritten Vorsitzenden geleitet.

    Entsprechend der Satzung ist von jeder Sitzung eine Niederschrift aufzunehmen und vom Sitzungsleiter sowie einem Schriftführer zu unterzeichnen.

§3 - Aufgabenverteilung
Vorrangig haben die einzelnen Vorstands- und Vereinsausschussmitglieder folgende Aufgaben, um die sie sich eigenverantwortlich kümmern:

1. Vorsitzender:

  • Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich;
  • Vertreter des Vereins in der Öffentlichkeit;
  • Ansprechpartner aller Mitglieder sowie Nichtmitglieder;
  • Überwachung aller Abteilungen;
  • zeichnungsberechtigt bei allen Geldinstituten.

2. Vorsitzender:

  • Kontaktmann zu allen Abteilungen;
  • Gewinnung von Sponsoren;
  • zuständig für die Prüfung der Erforderlichkeit baulicher Maßnahmen (Reparaturen, Umbauten u. ä.) am Sportheim und am Vereinsgelände im Schlosspark;
  • zuständig für die Durchführung und Einteilung von Arbeitsdiensten.

3. Vorsitzender:

  • Vertretung des 2. Vorsitzenden.
Organisationsleiter:
  • Organisation von Veranstaltungen;
  • Aufstellung und Überwachung des Planes für die Sportheimbewirtung;
  • Vermietung des Sportheimes an Mitglieder und Nichtmitglieder für private Zwecke (Geburtstage, Polterabende u. ä.);
  • regelmäßige Prüfung des Heizölbestandes und Veranlassung einer Nachbestellung, Ansprechpartner bei Störungen der Heizung;
  • Ansprechpartner für Platzwartfragen;
  • Ansprechpartner für Materialbeschaffungen (Tore, Netze, Eckfahnen etc.);
  • Ansprechpartner für die Flutlichtanlage;
  • Kontrolle der Sauberkeit des Sportheimes.

1. Kassierer:

  • Führung des Kassenbuchs;
  • verantwortlich für die ordnungsgemäße Buchung der Ein- und Ausgaben;
  • Erstellung der Jahresabschlüsse im Zusammenwirken mit dem Steuerberater;
  • Erstellung und Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen im Zusammenwirken mit dem Steuerberater;
  • zeichnungsberechtigt bei allen Geldinstituten;
  • Führung einer Mitgliederliste unter Berücksichtigung der Eintrittserklärungen und Kündigungen;
  • Einziehung der Mitgliedsbeiträge;
  • Erstellung aller erforderlichen Anträge für Zuschüsse etc.;
  • Vertretung des Vereins (nur gemeinsam mit dem ersten Schriftführer) im Falle der Verhinderung des ersten Vorsitzenden.

2. Kassierer:

  • Vertreter des 1. Kassierers, jedoch ohne Befugnis, den Verein zu vertreten;
  • Organisation und Einteilung der Platzkassierer bei Heimspielen der 1. und 2. Mannschaft;
  • Abrechnung der Eintrittsgelder mit den Platzkassierern;
  • Einteilung der Platzordner.

1.Schriftführer:

  • Führung der Sitzungsprotokolle;
  • Weiterleitung von Unfallmeldungen an den Verband;
  • Archivierung sämtlicher Sitzungsprotokolle;
  • Vertretung des Vereins (nur gemeinsam mit dem ersten Kassierer) im Falle der Verhinderung des ersten Vorsitzenden.

2. Schriftführer:

  • Vertreter des 1. Schriftführers, jedoch ohne Befugnis, den Verein zu vertreten.

Pressesprecher:

  • Stadionsprecher;
  • Erstellung der Spielberichte für die Medien;
  • Erstellung des Vereinsmagazins Sport-Info;
  • Verteilung der Sport-Info;
  • Gewinnung von Werbeanzeigen für die Sport-Info;
  • Gewinnung von Werbepartnern/Sponsoren;
  • Betreuung der Schiedsrichter.

Spielleiter 1. Mannschaft (Fußball):

  • Organisation des Spielbetriebes der 1. Mannschaft;
  • fristgerechte Ergebnismeldung an den BFV;
  • Anwerben von aktiven Mitgliedern;
  • Abwicklung der Passangelegenheiten der 1. Mannschaft;
  • fristgerechte Meldung der Erwachsenen-Mannschaften zum Spielbetrieb jeder Saison beim BFV;
  • Regelung der Sportkleidung in Verbindung mit dem Vorstand;
  • Überwachung der Sauberkeit in den Kabinen, Duschräumen und im Treppenhaus.

Spielleiter 2. Mannschaft (Fußball):

  • Organisation des Spielbetriebes der 2. Mannschaft;
  • fristgerechte Ergebnismeldung an den BFV;
  • Anwerben von aktiven Mitgliedern;
  • Abwicklung der Passangelegenheiten der 2. Mannschaft;
  • Überwachung der Sauberkeit in den Kabinen, Duschräumen und im Treppenhaus.

Spielleiter Alte Herren (Fußball):

  • Organisation des Spielbetriebes der AH-Mannschaft;
  • Fristgerechte Ergebnismeldung an den BFV;
  • Anwerben von aktiven Mitgliedern;
  • Abwicklung der Passangelegenheiten der AH- Mannschaft;
  • Überwachung der Sauberkeit in den Kabinen, Duschräumen und im Treppenhaus.

Jugendleiter (Fußball):

  • Verantwortlichkeit für die Jugendabteilungen A-Jugend, B-Jugend, C-Jugend und D-Jugend;
  • Ansprechpartner für die Betreuer der vorgenannten Jugendabteilungen;
  • fristgerechte Meldung der Mannschaften der vorgenannte Jugendabteilungen zum Spielbetrieb jede Saison beim BFV;
  • Abwicklung der Passangelegenheiten der vorgenannten Jugendabteilungen;
  • Anwerben von aktiven Mitgliedern;
  • Regelung der Sportkleidung in Verbindung mit dem Vorstand;
  • Überwachung der Sauberkeit in den Kabinen, Duschräumen und im Treppenhaus.

Schülerleiter (Fußball):

  • Verantwortlichkeit für die Jugendabteilungen E-Jugend, F-Jugend und G-Jugend;
  • Ansprechpartner für die Betreuer der vorgenannten Jugendabteilungen;
  • fristgerechte Meldung der Mannschaften der vorgenannte Jugendabteilungen zum Spielbetrieb jede Saison beim BFV;
  • Abwicklung der Passangelegenheiten der vorgenannten Jugendabteilungen;
  • Anwerben von aktiven Mitgliedern;
  • Regelung der Sportkleidung in Verbindung mit dem Vorstand;
  • Überwachung der Sauberkeit in den Kabinen, Duschräumen und im Treppenhaus.

Betreuer der Jugendmannschaften:

  • Organisation des Spielbetriebs der jeweiligen Jugendmannschaft;
  • Ausfüllen der Formulare (Spielberichte) und Weiterleitung;
  • Linienrichter, Halbzeitversorgung;
  • fristgerechte Ergebnismeldung an den BFV;
  • Überwachung der Sauberkeit in den Kabinen, Duschräumen und im Treppenhaus.

Abteilungsleiter Tennis:

  • Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebs der Abteilung Tennis;
  • Anwerben von aktiven und passiven Mitgliedern;
  • Abwicklung der, soweit erforderlich, Meldungen und Passangelegenheiten;
  • Ansprechpartner für, soweit vorhanden, Unterabteilungen wie Jugendmannschaften.

Abteilungsleiter Tischtennis:

  • Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebs der Abteilung Tischtennis;
  • Anwerben von aktiven und passiven Mitgliedern;
  • Abwicklung der, soweit erforderlich, Meldungen und Passangelegenheiten;
  • Ansprechpartner für, soweit vorhanden, Unterabteilungen wie Jugendmannschaften.

Abteilungsleiter Volleyball:

  • Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebs der Abteilung Volleyball;
  • Anwerben von aktiven und passiven Mitgliedern;
  • Abwicklung der, soweit erforderlich, Meldungen und Passangelegenheiten;
  • Ansprechpartner für, soweit vorhanden, Unterabteilungen wie Jugendmannschaften.

Abteilungsleiter Turnen/Damengymnastik:

  • Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebs der Abteilung Turnen/Damengymnastik;
  • Anwerben von aktiven und passiven Mitgliedern;
  • Abwicklung der, soweit erforderlich, Meldungen und Passangelegenheiten;
  • Ansprechpartner für, soweit vorhanden, Unterabteilungen wie Jugendmannschaften.

Abteilungsleiter Triathlon:

  • Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebs der Abteilung Triathlon;
  • Anwerben von aktiven und passiven Mitgliedern;
  • Abwicklung der, soweit erforderlich, Meldungen und Passangelegenheiten;
  • Ansprechpartner für, soweit vorhanden, Unterabteilungen wie Jugendmannschaften.

Kein Vereinsausschussmitglied ist befugt, im Namen des Vereins und/oder auf Rechnung des Vereins und/oder zulasten des Vereins Verträge abzuschließen, Aufträge zu erteilen und/oder Ausgaben zu tätigen, soweit es nicht vorab mit dem Vorstand abgesprochen wurde und die vorherige Zustimmung des ersten Vorsitzenden bzw. im Falle dessen Verhinderung die vorherige gemeinsame Zustimmung des ersten Kassierers und des ersten Schriftführers eingeholt wurde.