Was ist beim Spenden zu beachten?

Spenden an : T.S.V. Donndorf-Eckersdorf e.V. IBAN DE44 7806 0896 0009 7334 42 BIC GENODEF1HO1.

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie den TSV maßgeblich. Dabei gibt es dreierlei Möglichkeiten:

  • Sie überweisen einen Geld-Betrag auf das Konto des Vereines;
  • Sie übernehmen direkt die Kosten für eine wichtige Anschaffung;
  • Sie stellen Equipment und/oder Arbeitskraft selbst zur Verfügung.
Geben Sie bei Ihrer Überweisung einen Verwendungszweck an (z.B. für neue Bälle für die Jugend), dann wird dieses Geld auch hierfür verwendet.

Wenn Sie allerdings für etwas ganz Konkretes spenden möchten, klären Sie bitte im Vorfeld ab (Trainer, Abteilungsleiter, Vorstand), ob dies tatsächlich auch benötigt wird. Wenn nicht, werden wir in dringenden Fällen so frei sein, das Geld anderweitig zu verwenden.

Gleich, auf welche Weise Sie spenden, gehen Anschaffungen natürlich immer in das Eigentum des gesamten Vereins über.

Wichtiger Hinweis für Unternehmer: Für eine steuerrechtlich akzeptierten Spende ist zu beachten, dass seitens des TSV keinerlei Gegenleistung erfolgen darf, worunter sämtliche werbewirksamen Aktionen fallen (Werbedruck, besondere Hervorhebung in Zeitungsartikel etc.). Zulässig ist lediglich eine einmalige sachliche Danksagung. Diese sind im Vorfeld immer mit dem Vorstand abzuklären.

Da der Verein für das Ausstellen von Spenden-Quittungen ggü. den Finanzbehörden die Verantwortung trägt, müssen wir hier sehr sorgfältig vorgehen.

Stellen Sie selbst Equipment zur Verfügung, beachten Sie bitte bei der Berechnung der Spendensumme, dass Sie nur Einkaufspreise und tatsächlich entstandene Kosten angeben dürfen.

Steuerliche Geltendmachung Ihrer Spende

Sie können Ihre Spende an den TSV steuerlich geltend machen! Zuwendungen werden von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wenn Sie die Zahlungen in Ihrer Einkommenssteuererklärung durch Belege nachweisen.

Wir senden Ihnen dazu ab einer Zuwendung von 200 EUR automatisch eine Spendenbescheinigung zu, die Sie Ihrer Einkommenssteuererklärung beilegen können. Voraussetzung ist natürlich, dass uns Ihre Adresse bekannt ist oder Sie uns diese im Zusammenhang mit Ihrer Überweisung mitteilen. Falls Sie eine Bestätigung auch für Zuwendungen unter 200 EUR wünschen, geben Sie uns bitte Bescheid, da insoweit kein automatischer Versand erfolgt. Sie können nämlich für eine Zuwendung bis 200 EUR den vereinfachten Nachweis wählen (Erläuterung siehe unten). Dadurch können wir Verwaltungs- und Kostenaufwand zur Ausstellung und Zusendung der Spendenbescheinigungen vermeiden, was letztlich zusätzlich unserer gemeinnützigen Tätigkeit zugute kommt. Dankeschön!

Vereinfachtes Nachweisverfahren
Belege für Zuwendungen bis 200 EUR können in der Einkommenssteuererklärung durch ein vereinfachtes Nachweisverfahren eingereicht werden. Dazu benötigen Sie keine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster. Es genügt die Einreichung der Kontoauszüge* oder Bareinzahlungsbelege* mit den Überweisungen an den TSV Donndorf-Eckersdorf e.V., wenn zusätzlich Angaben zum begünstigen Verein und zum Verwendungszweck gemacht werden. Die Kontoauszüge oder Bareinzahlungsbelege allein reichen - entgegen weit verbreiteten Missverständnissen - jedoch nicht aus! Der Beleg des Vereins mit den formalen Angaben muss zwingend den Buchungsbestätigungen in der Steuererklärung beigefügt werden.

Diese formalen Angaben zum TSV Donndorf-Eckersdorf e.V. haben wir Ihnen an dieser Stelle in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Bitte diesen Beleg in der erforderlichen Anzahl ausdrucken und zusammen mit den Kontoauszügen, auf denen die Zuwendungen ausgewiesen sind, der Einkommenssteuererklärung beilegen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne